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Vir­tu­el­le Assis­tenz und Schein­selbst­ständig­keit

So bleibst du rechts­si­cher selbst­stän­dig
Schein­selbst­ständig­keit kann für Vir­tu­el­le Assis­ten­zen ein ech­tes Risi­ko sein – aber nicht, wenn du die rich­ti­gen Maß­nah­men ergreifst. Wuss­test du, dass nicht nur die Anzahl dei­ner Auf­trag­ge­ber zählt, son­dern auch dei­ne Preis­ge­stal­tung, die Arbeits­mit­tel und Wei­sungs­frei­heit? Erfah­re, wie du als Vir­tu­el­ler Assis­tent rechts­si­cher selbst­stän­dig bleibst und wel­che Kri­te­ri­en wirk­lich ent­schei­dend sind.

War­um ist Schein­selbst­ständig­keit ein The­ma?

Die vir­tu­el­le Assis­tenz boomt – immer mehr Men­schen ent­schei­den sich für die Selbst­stän­dig­keit als VA. Doch mit der Frei­heit kommt auch eine wich­ti­ge recht­li­che Fra­ge auf: Bin ich wirk­lich selbst­stän­dig oder droht die Ein­stu­fung als Schein­selbst­stän­dig?

Schein­selbst­ständig­keit bedeu­tet, dass du offi­zi­ell als Selbstständige*r arbei­test, aber tat­säch­lich wie eine Ange­stell­te in ein Unter­neh­men ein­ge­bun­den bist. Das kann recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen für dich und dei­ne Auf­trag­ge­ber haben. Doch kei­ne Ban­ge, in die­sem Arti­kel erfährst du, wie du als Vir­tu­el­ler Assis­tent dei­ne Selbst­stän­dig­keit absi­cherst und eine Schein­selbst­ständig­keit ver­mei­dest.

my-vpa Virtuelle Assistenz und Scheinselbstständigkeit

Wann ist ein Free­lan­cer schein­selbst­stän­dig — und wann nicht?

Schein­selbst­ständig­keit liegt vor, wenn ein Free­lan­cer oder eine Vir­tu­el­le Assis­tenz zwar als Selbstständige*r tätig ist, aber in Wahr­heit von einem ein­zi­gen Auf­trag­ge­ber wirt­schaft­lich abhän­gig ist und wie einen Angestellte*n behan­delt wird. Vor allem dann wird es kri­tisch.

Beson­ders für Vir­tu­el­le Assis­ten­zen Schein­selbst­ständig­keit rele­vant, da sie oft lang­fris­tig für ein­zel­ne Auf­trag­ge­ber arbei­ten. Um als ech­ter Selbst­stän­di­ger aner­kannt zu wer­den, gibt es des­halb kla­re Kri­te­ri­en, die du beach­ten soll­test. Um als Vir­tu­el­ler Assis­tent eine Schein­selbst­ständig­keit zu ver­mei­den, soll­test du also mög­lichst vie­le eben die­ser Kri­te­ri­en erfül­len:

Meh­re­re Auf­trag­ge­ber haben

Wenn du nur für einen ein­zi­gen Kun­den arbei­test, kann das ein Hin­weis auf Schein­selbst­ständig­keit sein. Um dei­ne Selbst­stän­dig­keit zu sichern, soll­test du min­des­tens zwei oder mehr Kun­den haben.

Eige­ne Arbeits­mit­tel nut­zen

Nut­ze für dei­ne Tätig­keit dei­nen eige­nen Lap­top, dei­ne Soft­ware und dei­ne Tools. Wenn du mit der Tech­nik oder Soft­ware dei­nes Auf­trag­ge­bers arbei­test, könn­te das als Zei­chen für eine betrieb­li­che Ein­glie­de­rung gewer­tet wer­den.

Kei­ne Wei­sungs­ge­bun­den­heit

Als selbst­stän­di­ge VA ent­schei­dest du selbst, wann, wo und wie du arbei­test. Wenn dein Kun­de fes­te Arbeits­zei­ten oder detail­lier­te Vor­ga­ben zur Arbeits­wei­se macht, kann das als abhän­gi­ges Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis aus­ge­legt wer­den.

Eige­ne Prei­se fest­le­gen

Setzt du dei­ne Prei­se selbst oder bestimmt dein Kun­de dei­ne Ver­gü­tung? Als ech­te Selbstständige*r soll­test du dei­ne Prei­se selbst kal­ku­lie­ren und mit dei­nen Auf­trag­ge­bern ver­han­deln.

Öffent­lich als Unternehmer*in auf­tre­ten

Hast du eine eige­ne Web­site, Visi­ten­kar­ten oder betreibst akti­ves Mar­ke­ting für dei­ne Dienst­leis­tun­gen? Eine sicht­ba­re Prä­senz als selbst­stän­di­ge Vir­tu­el­le Assis­tenz zeigt, dass du nicht exklu­siv für einen Auf­trag­ge­ber tätig bist.

Kei­ne Ein­glie­de­rung in den Betrieb des Auf­trag­ge­bers

Nimmst du regel­mä­ßig an inter­nen Mee­tings oder Fir­men­events teil, die nichts mit dei­nem eigent­li­chen Auf­trag zu tun haben? Je enger du in die Struk­tur dei­nes Kun­den ein­ge­bun­den bist, des­to grö­ßer das Risi­ko einer Schein­selbst­ständig­keit.

Müs­sen alle Kri­te­ri­en erfüllt sein?

Nein, es müs­sen nicht alle Kri­te­ri­en gleich­zei­tig erfüllt sein. Die Beur­tei­lung, ob eine Schein­selbst­ständig­keit vor­liegt, erfolgt immer als Gesamt­be­trach­tung. Beson­ders wich­tig sind:

✔ Meh­re­re Auf­trag­ge­ber haben
✔ Freie Arbeits­ge­stal­tung und eige­ne Preis­ge­stal­tung
✔ Nut­zung eige­ner Arbeits­mit­tel

Falls du nicht alle Kri­te­ri­en erfüllst, bedeu­tet das nicht auto­ma­tisch, dass du schein­selbst­stän­dig bist. Aber es kann ein Risi­ko dar­stel­len, falls eine Über­prü­fung statt­fin­det.

Bin ich auto­ma­tisch sicher, wenn ich meh­re­re Kun­den habe?

Vie­le Vir­tu­el­le Assis­ten­zen fra­gen sich: “Wenn ich neben my-vpa noch ande­re Kund*innen habe, kann ich dann über­haupt schein­selbst­stän­dig sein?” Die Ant­wort ist: kla­res Jein! Denn das Arbei­ten für meh­re­re Auf­trag­ge­ber ist zwar ein star­kes Indiz für Selbst­stän­dig­keit, schützt aber nicht auto­ma­tisch vor der Schein­selbst­ständig­keit.

Auch mit meh­re­ren Kun­den kann eine enge Ein­glie­de­rung in einen bestimm­ten Betrieb pro­ble­ma­tisch sein. Fra­ge dich selbst:

✔ Habe ich freie Ent­schei­dung über mei­ne Arbeits­wei­se?
✔ Bestim­me ich mei­ne eige­nen Prei­se?
✔ Nut­ze ich mei­ne eige­nen Arbeits­mit­tel?
✔ Bin ich in die Struk­tu­ren eines Unter­neh­mens ein­ge­bun­den oder blei­be ich unab­hän­gig?

Wenn du die­se Fra­gen mit “Ja” beant­wor­ten kannst, bist du recht­lich auf der siche­ren Sei­te.

ZUSAMMENFASSUNG

So bleibst du als Vir­tu­el­ler Assis­tent selbst­stän­dig

Als Vir­tu­el­le Assis­tenz kannst du dei­ne Selbst­stän­dig­keit absi­chern, indem du fol­gen­de Punk­te beach­test:

  • Arbei­te für meh­re­re Auf­trag­ge­ber
  • Bestim­me dei­ne Prei­se selbst
  • Nut­ze dei­ne eige­nen Arbeits­mit­tel
  • Las­se dich nicht in betrieb­li­che Struk­tu­ren ein­bin­den

Wenn du die­se Aspek­te berück­sich­tigst, kannst du als selbst­stän­di­ge Vir­tu­el­le Assis­tenz erfolg­reich arbei­ten, ohne das Risi­ko einer Schein­selbst­ständig­keit. Hast du Fra­gen oder eige­ne Erfah­run­gen mit dem The­ma? Schrei­be uns ger­ne, auch bei Unsi­cher­heit. Wir ste­hen dir mit Rat und Tag zur Sei­te.

STORIES

Melis, Mar­ke­ting
Seit 2017 bei my-vpa, arbeitet in Istanbul
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Corin­na, Design
Seit 2016 bei my-vpa, arbeitet auf Bali
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Eli­sa­beth, Büro
Seit 2020 bei my-vpa, Mutter, lebt in Rostock
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