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Lau­fe ich Gefahr als VPA in die Schein­selb­stän­dig­keit zu gera­ten?

Schein­selbst­ständig­keit bezeich­net eine Situa­ti­on, in der eine Per­son for­mal als Selbst­stän­di­ge® arbei­tet, tat­säch­lich aber wie ein abhän­gi­ger Arbeit­neh­mer behan­delt wird. Das kann pro­ble­ma­tisch sein, weil es sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che und steu­er­li­che Kon­se­quen­zen hat – sowohl für die Per­son selbst als auch für das Unter­neh­men.


📌 Merk­ma­le der Schein­selbst­ständig­keit

Eine selbst­stän­di­ge Tätig­keit kann als Schein­selbst­ständig­keit ein­ge­stuft wer­den, wenn meh­re­re der fol­gen­den Kri­te­ri­en erfüllt sind:

  1. Wei­sungs­ge­bun­den­heit → Der Auf­trag­ge­ber bestimmt Arbeits­zeit, Arbeits­ort oder Arbeits­wei­se.
  2. Ein­glie­de­rung ins Unter­neh­men → Die Per­son arbei­tet wie ein regu­lä­rer Mit­ar­bei­ter und nicht wie ein exter­ner Dienst­leis­ter.
  3. Nur ein Haupt­auf­trag­ge­ber → Der Selbst­stän­di­ge hat fast aus­schließ­lich einen Auf­trag­ge­ber (über 83 % des Umsat­zes von einem Kun­den).
  4. Kein unter­neh­me­ri­sches Risi­ko → Es gibt kei­ne eige­ne Büro­aus­stat­tung, kei­ne Inves­ti­tio­nen oder kei­ne unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen.
  5. Ver­gü­tung wie ein Ange­stell­ter → Monat­li­che Fix­ver­gü­tung statt pro­jekt­ba­sier­ter Abrech­nung.
  6. Kei­ne eige­nen Mit­ar­bei­ter → Die Per­son beschäf­tigt kei­ne eige­nen Ange­stell­ten oder Sub­un­ter­neh­mer.

⚠ Kon­se­quen­zen der Schein­selbst­ständig­keit

Falls eine Schein­selbst­ständig­keit fest­ge­stellt wird:

  • Arbeit­ge­ber müs­sen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nach­zah­len (ggf. für meh­re­re Jah­re rück­wir­kend).
  • Steu­er­nach­for­de­run­gen durch das Finanz­amt.
  • Arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen → Der „Selbst­stän­di­ge“ kann mög­li­cher­wei­se Ansprü­che auf Kün­di­gungs­schutz, Urlaub oder Lohn­fort­zah­lung gel­tend machen.
  • Buß­gel­der und Stra­fen bei vor­sätz­li­cher Umge­hung des Arbeits­rechts.

💡 Wie kann man Schein­selbst­ständig­keit ver­mei­den?

Für ech­te Selbst­stän­dig­keit ist es rat­sam: ✅ Meh­re­re Auf­trag­ge­ber zu haben.
✅ Frei über Arbeits­zeit und ‑ort ent­schei­den zu kön­nen.
✅ Eige­ne Prei­se und Leis­tun­gen selbst zu defi­nie­ren.
✅ Unter­neh­me­ri­sches Risi­ko zu tra­gen (z. B. eige­ne Aus­stat­tung, Inves­ti­tio­nen).
✅ Kla­re, pro­jekt­ba­sier­te Ver­trä­ge zu nut­zen, die eine Unab­hän­gig­keit vom Auf­trag­ge­ber beto­nen.


🚀 Fazit

Schein­selbst­ständig­keit ist ein Grau­be­reich zwi­schen frei­er Mit­ar­beit und abhän­gi­ger Beschäf­ti­gung. Unter­neh­men und Free­lan­cer soll­ten dar­auf ach­ten, kla­re Ver­trags­ver­hält­nis­se zu schaf­fen, um recht­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den.

Falls du eine spe­zi­el­le Fra­ge dazu hast (z. B. für dein Busi­ness oder myV­PA), kann ich es ger­ne genau­er beleuch­ten! 😊