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Kann ich mei­nen VPA abwer­ben oder direkt beschäf­ti­gen?

Durch hohe Inves­ti­tio­nen und lau­fen­de Kos­ten ermög­li­chen wir es Ihnen, vir­tu­el­le Assis­tenz auf Abruf über unse­re Platt­form zur Ver­fü­gung zu stel­len. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se die Wei­ter­ent­wick­lung und zur Ver­fü­gungs­stel­lung der IT-Infra­struk­tur und die Rekru­tie­rung, Aus­bil­dung und lau­fen­de Betreu­ung der VPAs sowie der Kun­den­be­treu­ung. Ohne die­se zahl­rei­chen Leis­tun­gen wäre die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Ihnen und unse­ren VPAs nicht zustan­de gekom­men und auf die­sem Qua­li­täts­ni­veau nicht mög­lich. Damit wir die­se Leis­tun­gen anbie­ten kön­nen, benö­ti­gen wir die Sicher­heit, dass wir an der durch uns ermög­lich­ten und betreu­ten Zusam­men­ar­beit mit­ver­die­nen. Nur so kön­nen wir unse­ren Ser­vice nach­hal­tig für Sie anbie­ten. Aus die­sem Grund ist in unse­ren AGB in §8 eine direk­te Beschäf­ti­gung oder das Abwer­ben aus­ge­schlos­sen, es sei denn, wir eini­gen uns mit Ihnen auf eine Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on die sicher­stellt, dass der durch die Direkt­be­schäf­ti­gung ent­gan­ge­ne Mit­ver­dienst kom­pen­siert wird. Bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns daher, falls Sie Inter­es­se an einer Direkt­be­schäf­ti­gung haben. Wir bespre­chen mit Ihnen dann im Ein­zel­fall, ob und wie eine Ablö­se erfol­gen kann. Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass wir unlau­te­ren Abwer­bun­gen und Direkt­be­schäf­ti­gun­gen mit Rechts­mit­teln ent­geg­nen müs­sen.