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Kann ich mein übri­ges Rest­bud­get oder ein gebuch­tes Stun­den­pa­ket aus­zah­len las­sen?

Nein, eine voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Erstat­tung eines Stun­den­pa­kets ist nicht mög­lich. Die­se Infor­ma­ti­on fin­den Sie auch noch­mal in unse­ren AGB unter § 4. Zah­lung, Rech­nung, Fäl­lig­keit, Lauf­zeit.