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Ist mein VPA zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet?

Ja, alle VAs haben sich ver­trag­lich dazu ver­pflich­tet, hin­sicht­lich aller Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­se, die wäh­rend der Bear­bei­tung von Auf­ga­ben zur Kennt­nis gelan­gen, Still­schwei­gen zu bewah­ren. Die­se Ver­pflich­tung wirkt über die Been­di­gung der Auf­ga­be fort. Zudem ist Ihnen die Geheim­hal­tung in unse­ren AGBs zuge­si­chert. → AGBs anse­hen