Virtuelle Assistenz und Scheinselbstständigkeit
Warum ist Scheinselbstständigkeit ein Thema?
Die virtuelle Assistenz boomt – immer mehr Menschen entscheiden sich für die Selbstständigkeit als VA. Doch mit der Freiheit kommt auch eine wichtige rechtliche Frage auf: Bin ich wirklich selbstständig oder droht die Einstufung als Scheinselbstständig?
Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass du offiziell als Selbstständige*r arbeitest, aber tatsächlich wie eine Angestellte in ein Unternehmen eingebunden bist. Das kann rechtliche und finanzielle Folgen für dich und deine Auftraggeber haben. Doch keine Bange, in diesem Artikel erfährst du, wie du als Virtueller Assistent deine Selbstständigkeit absicherst und eine Scheinselbstständigkeit vermeidest.

Wann ist ein Freelancer scheinselbstständig — und wann nicht?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Freelancer oder eine Virtuelle Assistenz zwar als Selbstständige*r tätig ist, aber in Wahrheit von einem einzigen Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist und wie einen Angestellte*n behandelt wird. Vor allem dann wird es kritisch.
Besonders für Virtuelle Assistenzen Scheinselbstständigkeit relevant, da sie oft langfristig für einzelne Auftraggeber arbeiten. Um als echter Selbstständiger anerkannt zu werden, gibt es deshalb klare Kriterien, die du beachten solltest. Um als Virtueller Assistent eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, solltest du also möglichst viele eben dieser Kriterien erfüllen:
Mehrere Auftraggeber haben
Wenn du nur für einen einzigen Kunden arbeitest, kann das ein Hinweis auf Scheinselbstständigkeit sein. Um deine Selbstständigkeit zu sichern, solltest du mindestens zwei oder mehr Kunden haben.
Eigene Arbeitsmittel nutzen
Nutze für deine Tätigkeit deinen eigenen Laptop, deine Software und deine Tools. Wenn du mit der Technik oder Software deines Auftraggebers arbeitest, könnte das als Zeichen für eine betriebliche Eingliederung gewertet werden.
Keine Weisungsgebundenheit
Als selbstständige VA entscheidest du selbst, wann, wo und wie du arbeitest. Wenn dein Kunde feste Arbeitszeiten oder detaillierte Vorgaben zur Arbeitsweise macht, kann das als abhängiges Beschäftigungsverhältnis ausgelegt werden.
Eigene Preise festlegen
Setzt du deine Preise selbst oder bestimmt dein Kunde deine Vergütung? Als echte Selbstständige*r solltest du deine Preise selbst kalkulieren und mit deinen Auftraggebern verhandeln.
Öffentlich als Unternehmer*in auftreten
Hast du eine eigene Website, Visitenkarten oder betreibst aktives Marketing für deine Dienstleistungen? Eine sichtbare Präsenz als selbstständige Virtuelle Assistenz zeigt, dass du nicht exklusiv für einen Auftraggeber tätig bist.
Keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
Nimmst du regelmäßig an internen Meetings oder Firmenevents teil, die nichts mit deinem eigentlichen Auftrag zu tun haben? Je enger du in die Struktur deines Kunden eingebunden bist, desto größer das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.
Müssen alle Kriterien erfüllt sein?
Nein, es müssen nicht alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Die Beurteilung, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, erfolgt immer als Gesamtbetrachtung. Besonders wichtig sind:
✔ Mehrere Auftraggeber haben
✔ Freie Arbeitsgestaltung und eigene Preisgestaltung
✔ Nutzung eigener Arbeitsmittel
Falls du nicht alle Kriterien erfüllst, bedeutet das nicht automatisch, dass du scheinselbstständig bist. Aber es kann ein Risiko darstellen, falls eine Überprüfung stattfindet.
Bin ich automatisch sicher, wenn ich mehrere Kunden habe?
Viele Virtuelle Assistenzen fragen sich: “Wenn ich neben my-vpa noch andere Kund*innen habe, kann ich dann überhaupt scheinselbstständig sein?” Die Antwort ist: klares Jein! Denn das Arbeiten für mehrere Auftraggeber ist zwar ein starkes Indiz für Selbstständigkeit, schützt aber nicht automatisch vor der Scheinselbstständigkeit.
Auch mit mehreren Kunden kann eine enge Eingliederung in einen bestimmten Betrieb problematisch sein. Frage dich selbst:
✔ Habe ich freie Entscheidung über meine Arbeitsweise?
✔ Bestimme ich meine eigenen Preise?
✔ Nutze ich meine eigenen Arbeitsmittel?
✔ Bin ich in die Strukturen eines Unternehmens eingebunden oder bleibe ich unabhängig?
Wenn du diese Fragen mit “Ja” beantworten kannst, bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
ZUSAMMENFASSUNG
So bleibst du als Virtueller Assistent selbstständig
Als Virtuelle Assistenz kannst du deine Selbstständigkeit absichern, indem du folgende Punkte beachtest:
- Arbeite für mehrere Auftraggeber
- Bestimme deine Preise selbst
- Nutze deine eigenen Arbeitsmittel
- Lasse dich nicht in betriebliche Strukturen einbinden
Wenn du diese Aspekte berücksichtigst, kannst du als selbstständige Virtuelle Assistenz erfolgreich arbeiten, ohne das Risiko einer Scheinselbstständigkeit. Hast du Fragen oder eigene Erfahrungen mit dem Thema? Schreibe uns gerne, auch bei Unsicherheit. Wir stehen dir mit Rat und Tag zur Seite.
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