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Habe ich das Urhe­ber­recht für das was mein VPA erar­bei­tet?

Ja, alle VAs haben sich ver­trag­lich dazu ver­pflich­tet, die im Rah­men der Ver­trags­er­fül­lung erwor­be­nen Urhe­ber- oder sons­ti­ge Schutz­rech­te ohne Ein­schrän­kung an den Auf­trag­ge­ber zu über­tra­gen. Das was Ihr Assis­tent für Sie erar­bei­tet gehört also Ihnen. Die Über­tra­gung der Urhe­ber und sons­ti­gen Nutz­rech­te ist Ihnen in unse­ren AGBs zuge­si­chert. → AGBs anse­hen