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Haf­te ich für das, was ein VPA in mei­nem Auf­trag erle­digt?

Ja. Da wir kei­nen Ein­fluss auf die von Ihnen dele­gier­ten Auf­ga­ben neh­men, tritt Ihr VPA stets in Ihrem Namen und mit recht­li­cher Wir­kung für und gegen Sie auf. Das bedeu­tet, soll­ten Sie Ihren VPA mit der Erle­di­gung einer Auf­ga­be beauf­tra­gen, die gegen die gel­ten­de Gesetz­ge­bung ver­stößt, haf­ten Sie für hier­aus resul­tie­ren­de Schä­den so, als wenn Sie die Auf­ga­be selbst erle­di­gen wür­den. Im Scha­dens­fall wei­sen wir daher jeg­li­che For­de­run­gen Drit­ter ab und lei­ten die­se an den Ver­ur­sa­cher weiter. Bit­te lesen Sie hier­zu auch unse­re AGB.