< Alle Themen

Was bedeu­tet Vir­tu­el­ler per­sön­li­cher Assis­tent (VPA)?

VPA steht für „Vir­tu­el­ler Per­sön­li­cher Assis­tent“. Ein VPA unter­stützt sei­nen Kun­den lang­fris­tig auf Abruf bei geschäft­li­chen und pri­va­ten Auf­ga­ben, die am PC, Tele­fon oder Inter­net erle­digt wer­den. Es han­delt sich also nicht um eine ein­ma­li­ge son­dern um eine län­ger­fris­ti­ge Zusam­men­ar­beit. Je län­ger Kun­de und VPA zusam­men­ar­bei­ten je Effek­ti­ver ist die vir­tu­el­le Assis­tenz, da der VPA die Wün­sche, Arbeits­wei­se und Auf­ga­ben­ge­bie­te sei­nes Kun­den ken­nen­lernt. Gleich­zei­tig zeich­net sich die Zusam­men­ar­beit dadurch aus, dass der VPA nur bei Bedarf beauf­tragt wird. Der Kun­de muss sich also nicht um die Aus­las­tung des VPA sor­gen machen und es ent­ste­hen nur dann Kos­ten, wenn auch wirk­lich gear­bei­tet wird. Zudem kön­nen my-vpa Kun­den über die Task­ma­nage­ment-App sehr ein­fach Auf­ga­ben dele­gie­ren und über Arbeits­pro­to­koll bzw. Abrech­nung kon­trol­lie­ren. Übri­gens VPAs haben Ihren Ursprung 1995 in den USA und gewin­nen seit 2009 im deutsch­spra­chi­gen Raum mehr und mehr an Bekannt­heit. Für mehr Infos zum Kon­zept sie­he → Wiki­pe­dia.